AGB

Veranstalter
Veranstalter ist der jeweilige Rechnungssteller, im Fall direkt gebuchter Trainings also der Trainer. Ansonsten die Rotpunktschule.

Gruppengröße, Leiter, Dauer
Bei individueller Buchung eines Trainers werden Ort und Dauer des Trainings direkt mit dem Trainer vereinbart.
Bei zentral angebotenen Veranstaltungen beträgt die Gruppengröße vier bis sechs Teilnehmer pro Trainer/in. In der Regel leitet der angegebene Trainer die Veranstaltung. Es besteht aber kein Anspruch auf einen bestimmten Leiter. Die täglichen Trainingszeiten werden vor Ort vereinbart. Mehrtägige Veranstaltungen enden am letzten Tag gegen 15 Uhr.

Rücktritt
Rücktritt ist nur schriftlich möglich und gilt ab dem Tag, an dem die Mitteilung bei der rotpunktschule eingeht. Bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn entsteht eine Bearbeitungsgebühr von € 60.–. Bei Rücktritt vom 29. bis 14. Tag vor Beginn 50% der Führungs-, Schulungs- oder Coachingkosten; danach 70%.
Bei Rücktritt während der Veranstaltung erfolgt keine Rückzahlung. Kann der gebuchte Platz von dir weitervermittelt werden, entsteht lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30.–
Bei ungenügender Teilnehmerzahl ist die Rotpunktschule berechtigt, die Veranstaltung bis zum siebten Tag vor Beginn abzusagen. In diesem Fall erhältst du alle geleisteten Zahlungen vollständig zurück.

Haftung
Die Rotpunktschule haftet ausschließlich im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Deckungssumme € 3.000.000), die auf ein Verschulden der Schule oder einer mit der Leitung der Veranstaltung betrauten Person zurückzuführen sind.
Von gesetzlichen Haftpflichttatbeständen abgesehen, erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr. Reiserücktritt-, Haftpflicht-, Unfall- und Auslandskrankenversicherung sind Sache des Teilnehmers.
Die Veranstaltungen der Rotpunktschule sind keine Pauschalreisen. Alle Fremdleistungen werden direkt bei den jeweiligen Leistungsträgern bezahlt. Ein Sicherungsschein nach §651k BGB ist daher nicht erforderlich.

Gebietswechsel und Risiko
Bei Outdoor-Veranstaltungen bleibt es dem Trainer/Bergführer vorbehalten, das Gebiet witterungsbedingt oder im Falle unvorhersehbarer Umstände zu wechseln. Generell beinhaltet Klettern auch Gefahren. In diesem Zusammenhang übernimmt jeder Teilnehmer eine seinem Wissen und Können angemessene Eigenverantwortung.